Sehr geehrter Kunde,

am 01.02.2021 tratt die o.a. Verordnung in Kraft. Diese betrifft aus unserem Sortiment das Produkt

KILL ODOR OXP, 10L (Artikel-Nr. 111010)

da die Konzentration von Wasserstoffperoxid größer 12 % ist. Ab dieser Konzentration darf das Produkt:

  1. nicht an private Endabnehmer abgegeben werden.
  2. muss der Verkäufer überprüfen, ob der Kunde ein gewerblicher Verwender oder ein anderweitiger Wirtschaftsteilnehmer ist.
  3. muss überprüft werden, ob die Angabe zur Verwendung des Stoffes plausibel ist.

Daher wird die CEBE Reinigungschemie GmbH ab sofort von allen Kunden, die das KILL ODOR OXP beziehen möchten, vorab das Ausfüllen der beigefügten Endverbleibserklärung einfordern.

Bitte senden Sie uns die Erklärung zeitnah ausgefüllt auf Ihrem Briefpapier zurück. Erst nach Erhalt kann die Auslieferung erfolgen. Jede Lieferung von KILL ODOR OXP wird anhand Ihrer Erklärung bei uns firmenintern dokumentiert, um diese Informationen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorlegen zu können.

Bitte prüfen Sie auch, ob sich für Ihr Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen ergeben, und Sie somit z.B. bei Weiterverkauf ggf. eine gleichlautende Erklärung von Ihrem Kunden einholen müssen.

Rücksendung am Besten per Mail an info@cebechem.de

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre CEBE Reinigungschemie GmbH

Kill Odor OXP – Informationen zur Verordnung

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